Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation Stand: 01.11.2023
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Abfindung bei Jobverlust
Steht mir eine Abfindung zu und was muss ich beachten?


Schlechte Nachricht:

Ein gesetz­lich­er Ab­fin­dungs­an­spruch ist höchst selten!

Gegen weit verbreitete Meinung gilt meistens:

Abfindungen werden in der Regel nach geschickten Vertragsverhandlungen in Aufhebungsverträgen vereinbart und ergeben sich nur in seltenen Fällen aus dem Gesetz.

Wenn Sie erstmal nur eine Kündigung in der Hand halten:

Um eine Abfindung zu erhalten, müssen im Normalfall zunächst gewisse Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage bestehen, um Ihren Arbeitgeber zu einem Abfindungsangebot zu motivieren.

Abfindungen werden nämlich meistens für einen "Freikauf" des Arbeitgebers vom Risiko eines Kündigungsschutzprozesses gezahlt.

Ob Sie solche Chancen haben, erfahren Sie auf unserer Seite Kündigung & Kündigungschutz


Rechtsanspruch auf Abfindung?
Seltene Fälle:

Ein direkter Rechtsanspruch auf eine Abfindung ergibt sich in wenigen Fällen aus

  • Tarifverträgen
  • Einzelarbeitsverträgen
  • einem Sozialplan.
  • oder einem Auflösungsvertrag bei unwirksamer Kündigung.

Bei diesen Abfindungsansprüchen handelt es sich folglich mehr um vertragliche als um gesetzliche Ansprüche.

Aus dem Gesetz ergeben sich Abfindungsansprüche nur in drei denkbaren Fällen:

Fall 2: Heilloser Streit im erfolreichen Kündigungsschutzprozess

Falls sich in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit einer Kündigung ergibt, die Parteien sich aber inzwischen so zerstritten haben, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar bzw. nicht mehr möglich erscheint, kann das Arbeitsverhältnis durch Urteil gegen Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber beendet werden (§§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz).

Fall 3: Betriebsverfassungsgesetz

Bei Betriebsänderungen (z.B. Betriebsstilllegungen) in Betrieben mit Betriebsrat können sich Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan ergeben. Hier sind Abfindungsansprüche dann vom Betriebsrat mit dem Arbeitgeber ausgehandelt worden. Sind dem Betriebsrat derartige Verhandlungsmöglichkeiten nicht eingeräumt worden, könnte ein Anspruch auf Nachteilsausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz entstehen.

Alle weiteren Abfindungen

... sind das Ergebnis individueller Vertragsverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der von einer Seite gewünschten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das Ergebnis ist abhängig vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien und vor allem der Risikoverteilung in einem Kündigungsschutzverfahren.

Die Risikoverteilung...

lässt sich nur mit Kenntnis der arbeitsrechtlichen und tatsächlichen Situation zuverlässig einschätzen.

Verzichten Sie deshalb nicht auf die Beratung eines Experten im Arbeitsrecht!


Höhe der Abfindung
Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?

Kurz gesagt: Das ist Verhandlungssache!

Maßgeblich sind vor allem

  • die jeweiligen Erfolgsaussichten der Verhandlungspartner in einem Kündigungsschutzprozess
  • und die Höhe des monatlichen Bruttogehaltes des ausscheidenden Mitarbeiters.

In der Praxis hat sich eine gewisse "Übung" etabliert:

  • Bei hohen Erfolgsaussichten des Mitarbeiters kann er mit einer Forderung von einem Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr in die Verhandlungen gehen.
  • Bei etwa gleicher Risikoverteilung wird oft über 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr verhandelt.

Eine feste Regel gibt es jedoch nicht, weil weitere relevante Gesichtpunkte in die Abfindungsverhandlung einbezogen werden.


Abfindung & Arbeitslosengeld

Sofern Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungszahlung zunächst arbeitslos sind, können sich Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld ergeben:

Anrechnung Abfindung auf Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld I:

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben haben, wird Ihre Abfindung nicht angerechnet.

Sofern aber nach Ende der Bezugsdauer Arbeitslosengeld II (Harz IV) beantragt werden muss, wäre der dann noch verbliebene Teil Ihrer Abfindung als Vermögen zu behandeln und unter Beachtung von altersabhängigen Freibeträgen auf die Bewilligungsleistungen anzurechnen.

In diesen Fällen ist es sinnvoll, schon rechtzeitig sozialrechtlichen Rat dazu einzuholen, wie man aus der erhaltenen Abfindung ein Vermögen bildet, das nicht für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden muss.

Arbeitslosengeld II:

Wenn Sie fürchten, sofort oder kurzfristig Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in Anspruch nehmen zu müssen, wird Ihnen von der Abfindung nichts oder wenig bleiben, sofern Sie nicht schnell einen neuen Arbeitsplatz finden.

Die gesamte Abfindung wird als Lohnersatz wie Einkommen behandelt und ohne jeden Freibetrag auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet.

Dann lohnt sich vielleicht eher der Streit um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes.


Abfindung versteuern - was bleibt übrig?

Steuerfreibeträge auf Abfindungen sind leider schon seit 2006 "Geschichte". Meist gibt es aber eine gewisse Steuererleichterung für Abfindungen durch die so genannte Fünftelregelung.

Die Fünftelregelung

Der Steuervorteil betrifft nur echte Abfindungen - nicht darin "versteckte" Gehaltsbestandteile.

Die Abfindungsvereinbarung sollte für die Abgrenzung also keine Zweifel entstehen lassen.

Wie immer im Steuerrecht, ist die Anwendung der Fünftelregelung nicht leicht zu verstehen und wenig transparent. Das Ergebnis ist auch immer von individuellen Faktoren abhängig.

Die Anwendung der Fünftelregelung ist nicht in allen Fällen günstig - insbesondere besser Verdienende sollten  einen Steuerberater hinzuziehen.

Foto RA Marquard | Fachanwalt für Arbeitsrecht

RA Daniel Marquard
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