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QUALIFIKATION MEDIATOR | Rechtsanwalt Daniel Marquard Hamburg
   Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation Stand: 01.11.2023
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Mediator

Qualifikation, Ausbildung und Berufsbild


§ 1 Abs. 2 des Mediationsgesetzes besagt:

"Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt."

Es gibt zur Zeit keine verbindlichen Vorschriften für die Ausbildung des Mediators und seine Qualifikationsnachweise zur Ausübung des Berufs.

"Mediator" ist kein geschützter Berufsbegriff. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass die notwendigen Kenntnisse im Rahmen einer Zusatzausbildung zu erlernen sind.

Der inhaltliche und zeitliche Umfang der zu absolvierenden Ausbildung ist offen. Bei Rechtsanwälten wird die Erlaubnis, die Zusatzbezeichnung "Mediator" führen zu dürfen, von den Rechtsanwaltkammern vergeben.

Die Kammern lassen bereits eine 80stündige Ausbildung ausreichen, um den Zusatz "Mediator" führen zu dürfen. Andere Berufsverbände verlangen - mit unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen - in der Regel eine 200stündige Ausbildung.

Keine einheitliche Ausbildung

Derzeit gibt es also noch keine einheitlichen Standards. Sie dürfen aber davon ausgehen, in einem Mediator einen besonders dafür ausgebildeten Streitvermittler zu finden.

Eine Ausbildungsdauer im "oberen Level" der verschiedenen Möglichkeiten wäre aber sicher von Vorteil. Fragen Sie also im Zweifelsfall nach dem zeitlichen Umfang der Zusatzausbildung des Mediators.

Mit dem 01.09.2017 trat die Rechtsverordnung zum zertifizierten Mediator (Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren, ZMediatAusbV) in Kraft. Damit werden die Bedingungen für das Führen der Bezeichnung "Zertifizierter Mediator" einheitlich festgelegt.

Danach sind Ausbildungen von mindestens 120 Stunden eine Bedingung für die Berufsausübung als Mediator. Darüber hinaus müssen zertifizierte Mediatoren in den ersten zwei Jahren nach Abschluss ihrer Ausbildung vier Mediationen leiten und in Einzelsupervisionen nachbereiten.

Schließlich regelt die Verordnung auch die Fortbildung des zertifizierten Mediators. Er muss alle vier Jahre Fortbildungen im Umfang von 40 Zeitstunden besuchen. Wer diese Bedingungen erfüllt, darf sich als zertifizierter Mediator bzw. zertifizierte Mediatorin bezeichnen.

Kleiner "Werbeblock":


RA Marquard hat seine Qualifikation zum Mediator mit einer 200stündigen Ausbildung bei einem anerkannten Institut (IMKA) erworben und darf ab dem 01.09.2017 die Bezeichnung "zertifizierter Mediator" führen.

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