Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg

 

20095 Hamburg
Pelzerstraße 4
(Nähe Rathaus)
Tel. 040/ 44 06 44

ARBEITSRECHT | FAMILIENRECHT | MEDIATION

 Stand: 22.04.2013

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Anwaltskosten

 

Unsere Gebührensätze
bei Rechtsberatung und Vertretung
 

Rechtsschutzversicherung  |  Prozesskostenhilfe - Verfahrenskostenhilfe  |  Speziell: Scheidungskosten



RVG oder Zeithonorar?

 



Bei Rechtsberatung und außergerichtlicher Vertretung haben Sie bei uns die Wahl:

  • Abrechung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder

  • Honorarvereinbarung nach Zeitaufwand

(Alles zum RVG finden Sie unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.)

Für gerichtliche Verfahren (Prozessmandate) ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nicht erlaubt. Deshalb rechnen wir Prozessmandate grundsätzlich nach dem RVG ab. Mehr dazu ...


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Unsere Stundensätze:

 

 

Für unsere Beratungsleistungen berechnen wir Ihnen

  • ein Mindesthonor von € 25,00 (bis 10 Min);

  • danach (ab der 11ten Minute) € 2,50/Min  im Minutentakt). 

Dies entspricht einem Stundensatz von € 150,00 incl.  MWSt/Stunde.

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Für weitergehende außergerichtliche Tätigkeit (Korrrespondenz, Verhandlungen & Vereinbarungen mit Ihrem Gegenüber) berechnen wir Ihnen

  • bei Streitwerten bis zu € 20.000,00 = € 180,00 incl. MWSt/Stunde Die Abrechnung erfolgt im Minuten-Takt (€ 3,00/Min).

Gern sprechen wir mit Ihnen aber auch über Vergütungsvereinbarungen bei höheren Streitwerten oder über erfolgsorientierte Vergütungen im Rahmen des rechtlich Möglichen.

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Prozessmandate:

 

 

Ihre Vertretung vor Gericht rechnen wir ausschließlich nach dem RVG =  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

Die evtl. für vorangegangene Tätigkeit nach Zeithonorar abgerechneten Gebühren rechnen wir nach den gesetzlichen Bestimmungen an, soweit eine Nichtanrechnung
die fiktiv nach RVG berechneten Gesamtkosten
übersteigen würde.

Sie zahlen maximal die gesetzliche Vergütung!
So können Sie sich also bei der Wahl der Abrechnungsmethode nicht vertun! Es wird nicht  teurer als das Gesetz es vorgibt!
 

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Rechtsschutz?

 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und ihr Vertrag eine Kostenübernahme durch die Versicherung verspricht (im Familienrecht allerdings nur selten der Fall), übernehmen wir für Sie die Einholung der Deckungszusage. Nach Abschluss der Angelegenheit rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab und belasten Ihnen ggf. nur Ihre Selbstbeteiligung.

Wenn Sie Rechtsschutz  haben:
Natürlich akzeptieren wir jede Rechtsschutzversicherung!

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Prozesskostenhilfe?

 

Wenn Sie in eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, besteht die Möglichkeit, für unsere Leistungen in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe (in Familiensachen = Verfahrenskostenhilfe) zu erhalten.

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt, dass wir unsere Leistungen meist sehr viel günstiger zur Verfügung stellen und der Staat diese reduzierten Kosten ganz oder als zinsloses Darlehen übernimmt. Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesjustizministerium

Prozesskostenhilfe beantragen
Ein Antragsformular mit Erläuterungen haben wir für Sie in unserem Downloadbereich hinterlegt. Das Formular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

Ob Ihnen Prozesskostenhilfe mit oder ohne Rückzahlungsverpflichtung bewilligt werden kann, ermittelt ein sehr übersichtliches und werbefreies Berechnungsprogramm unter www.pkh-rechner.de

Achtung Hamburger:
Bei uns in Hamburg gibt es diese staatliche Unterstützung nur für Gerichtsverfahren. In Schleswig-Holstein oder Niedersachsen können Sie auch für außergerichtliche Anwaltstätigkeit Unterstützung erhalten. In Hamburg können Sie sich für juristische Hilfe vor einem Gerichtsverfahren an die Berater und Beraterinnen der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) wenden.

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