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Wenn Sie in eingeschränkten wirtschaftlichen
Verhältnissen leben, besteht die Möglichkeit, für unsere Leistungen in
gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe (in Familiensachen =
Verfahrenskostenhilfe) zu erhalten.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
bewirkt, dass wir unsere Leistungen meist sehr viel günstiger zur Verfügung
stellen und der Staat diese reduzierten Kosten ganz oder als zinsloses Darlehen übernimmt.
Ausführliche Informationen finden Sie beim
Bundesjustizministerium.
Prozesskostenhilfe beantragen
Ein
Antragsformular mit Erläuterungen
haben wir für Sie in unserem Downloadbereich hinterlegt. Das Formular kann
direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.
Ob Ihnen Prozesskostenhilfe mit oder ohne Rückzahlungsverpflichtung
bewilligt werden kann, ermittelt ein sehr übersichtliches und werbefreies
Berechnungsprogramm unter
www.pkh-rechner.de
Achtung Hamburger:
Bei uns in Hamburg gibt es diese staatliche Unterstützung nur für
Gerichtsverfahren. In Schleswig-Holstein oder Niedersachsen können
Sie auch für außergerichtliche Anwaltstätigkeit Unterstützung erhalten.
In Hamburg können Sie sich für juristische Hilfe vor einem
Gerichtsverfahren an die Berater und Beraterinnen der
Öffentlichen
Rechtsauskunft (ÖRA) wenden. |