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ANWALTSKOSTEN | DAMM • MARQUARD| RECHTSANWÄLTE HAMBURG
   Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation Stand: 01.11.2023
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Gebührensätze | Anwaltskosten

Unsere Honorarvorstellungen bei Rechtsberatung und Vertretung


RVG oder Zeithonorar?

Bei Rechtsberatung und außergerichtlicher Vertretung haben Sie bei uns die Wahl:

Zusatzinfo:
Alles zum RVG finden Sie unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de.

Die Entscheidung für ein Zeithonorar bei außergerichtlicher Beratung und Vertretung führt in der Regel (aber nicht zwingend) zu einem niedriegeren Honorar, als bei einer Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung. Für gerichtliche Verfahren (Prozessmandate) ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren jedoch nicht erlaubt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltskosten stellen deshalb das Mindesthonorar dar. Wir rechnen Prozessmandate deshalb grundsätzlich nach diesem Mindestgebühren gemäß RVG ab (siehe unten unter "Prozessmandante".


Rechtsberatung | Erstberatung

Für unsere Be­ra­tungs­leistun­gen berechnen wir Ihnen:

falls Sie sich für diese Abrechnungsvariante nach Zeitaufwand entscheiden. Dies entspricht einem Stundensatz von € 150,00 incl.  MWSt/Stunde.


Außergerichtliche Vertretung

Für weitergehende außergerichtliche Tätigkeit (Korrrespondenz, Verhandlungen & Vereinbarungen mit Ihrem Gegenüber) berechnen wir Ihnen bei der Wahl des Zeithonorar-Modells:

Gern sprechen wir mit Ihnen aber auch über Vergütungsvereinbarungen bei höheren Streitwerten oder über erfolgsorientierte Vergütungen im Rahmen des rechtlich Möglichen.


Prozessmandate

Ihre Vertretung vor Gericht rechnen wir ausschließlich nach dem RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

Die evtl. für vorangegangene Tätigkeit nach Zeithonorar abgerechneten Gebühren rechnen wir nach den gesetzlichen Bestimmungen an, soweit eine Nichtanrechnung die fiktiv nach RVG berechneten Gesamtkosten übersteigen würde.

Sie zahlen maximal die gesetzliche Vergütung!
So können Sie sich also bei der Wahl der Abrechnungsmethode nicht vertun. Es wird bei uns nie teurer als das Gesetz es vorgibt!


Rechtsschutzversichert?

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und ihr Vertrag eine Kostenübernahme durch die Versicherung verspricht (im Familienrecht allerdings nur selten der Fall), übernehmen wir für Sie die Einholung der Deckungszusage.

Nach Abschluss der Angelegenheit rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab und belasten Ihnen ggf. nur Ihre Selbstbeteiligung.


Prozesskostenhilfe

Wenn Sie in eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, besteht die Möglichkeit, für unsere Leistungen in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe (in Familiensachen = Verfahrenskostenhilfe) zu erhalten.

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt, dass wir unsere Leistungen meist sehr viel günstiger zur Verfügung stellen und der Staat diese reduzierten Kosten dann ganz oder teilweise als zinsloses Darlehen übernimmt. Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesjustizministerium

Prozesskostenhilfe beantragen?

Ein Antragsformular mit Erläuterungen haben wir für Sie in unserem Downloadbereich hinterlegt. Das Formular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

Ob Ihnen Prozesskostenhilfe mit oder ohne Rückzahlungsverpflichtung bewilligt werden kann, ermittelt ein sehr übersichtliches (leider nicht mehr werbefreies) Berechnungsprogramm unter www.pkh-rechner.de


Achtung Hamburger:
Bei uns in Hamburg gibt es diese staatliche Unterstützung nur für Gerichtsverfahren. Außergerichtliche Anwaltstätigkeit (Beratung und Vertretung) wird nicht öffentlich gefördert.

In Hamburg können Sie sich für außergerichtliche Rechtsbetreuung aber an die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) wenden.

In Schleswig-Holstein oder Niedersachsen erhalten Sie auch für außergerichtliche Anwaltstätigkeit Unterstützung. Beantragen Sie dafür bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein.

Rechtsanwalt Daniel Marquard  | Familienrecht, Mediation, Arbeitsrecht

   Mail: info@damm-pp.de

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Große Theaterstraße 42
20354 Hamburg

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