Fachanwalt /
Fachanwältin
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Was unterscheidet den
Fachanwalt vom Rechtsanwalt | Anwalt?
Ausbildung & Qualifikation
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Verleihung des Titels
Fachanwalt
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Die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt" wird dem Rechtsanwalt
| Anwalt
von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung
(FAO) verliehen. Hierzu haben die jeweiligen Kammern der Rechtsanwälte sogenannte
Fachausschüs se gebildet. Die Ausschussmitglieder sind auch Rechtsanwälte.
Diese Rechtsanwälte prüfen die Anträge vom antragstellenden Rechtsanwalt |
Anwalt auf Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt" und geben ein Votum gegenüber dem Vorstand der
jeweiligen Rechtsanwaltskammer zur Entscheidung über den Antrag ab. Ein
Rechtsanwalt darf den Titel "Fachanwalt" in maximal drei Rechtsgebieten führen.
Zu deren Erwerb muss der Rechtsanwalt | Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor
Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und
nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der
besonderen theoretischen Kenntnisse werden vom antragstellenden Rechtsanwalt
| Anwalt in der Regel die Teilnahme an
einem 120 Stunden umfassenden Kurs und drei bestandene Leistungskontrollen (in
der Regel fünfstündige Klausuren) gefordert.
Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen hat der Rechtsanwalt | Anwalt eine bestimmte Anzahl von
bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nachzuweisen. Die Spanne reicht
von 50 Fällen im Steuerrecht oder Informationstechnologierecht bis hin zu
160 Fällen im Verkehrsrecht. Ab dem Jahr, nachem der Rechtsanwalt |
Anwalt den
Fachanwaltskurs absolviert hat, muss sich der Rechtsanwalt jährlich auf dem Gebiet,
für den er den Titel Fachanwalt führt, fortbilden. Das geschieht, indem der
Rechtsanwalt | Anwalt mindestens 10 Seminarstunden
hörend oder dozierend ableistet oder eine wissenschaftliche Publikation auf
dem entsprechenden Fachgebiet veröffentlicht.
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Fachanwalt für
Arbeitsrecht
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Den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" kann
nur ein Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen praktischen und theoretischen
Kenntnissen im Rechtsgebiet Arbeitsrecht erwerben.
Der Rechtsanwalt | Anwalt muss diese Zusatzqualifikation vor der Zulassung als
Fachanwalt bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen. Dafür
muss der Rechtsanwalt | Anwalt bei der Bewerbung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
folgende Bedingungen erfüllen:
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels
"Fachanwalt für Arbeitsrecht", wie bei allen Fachanwaltstiteln, der
Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht.
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Hier fordert § 5 S. 1 lit. c FAO den Nachweis
von 100 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle, von denen mindestens die
Hälfte gerichtliche Verfahren im Arbeitsrecht sein müssen; außerdem müssen fünf Fälle aus
dem Bereich kollektives Arbeitsrecht stammen, wobei als kollektives
Arbeitsrecht hier auch das Individualarbeitsrecht gilt, wenn die Fälle
Rechtsfragen aus dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts zum Gegenstand
haben.
Nach Erlaubnis des Führens der Bezeichnung
"Fachanwalt für Arbeitsrecht" ist von dem Rechtsanwalt | Anwalt regelmäßig gegenüber
der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Fortbildungsnachweis zu führen.
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Pro
Kalenderjahr sind vom Fachanwalt für Arbeitsrecht mindestens 10 Zeitstunden intensiver Beschäftigung mit dem
Fachgebiet Arbeitsrecht durch Zertifikate zu belegen. Dabei kann der
Rechtsanwalt | Anwalt entweder als Fachautor von Artikeln im Arbeitsrecht, als Dozent von
Vorträgen aus dem Arbeitsrecht oder als Hörender eines Fachseminars zum
Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Erscheinung treten.
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Fachanwalt für
Familienrecht
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Den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" kann
nur ein Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen praktischen und theoretischen
Kenntnissen im Rechtsgebiet Familienrecht erwerben.
Der Rechtsanwalt | Anwalt muss diese Zusatzqualifikation vor der Zulassung als
Fachanwalt für Familienrecht bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen. Dafür
muss der Rechtsanwalt | Anwalt bei der Bewerbung zum Fachanwalt für
Familienrecht
folgende Bedingungen erfüllen:
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Eine Zusatzausbildung von mindestens 120
Zeitstunden zu den Themenkomplexen materielles Eherecht, Familienrecht und
Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-,
Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der
nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft (§ 12 Nr. 1
FAO), das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht (§ 12 Nr. 2 FAO),
das internationale Privatrecht im Familienrecht (§ 12 Nr. 3 FAO) und die
Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und
Vertragsgestaltung (§ 12 Nr. 4 FAO).
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels
"Fachanwalt für Familienrecht", wie bei allen Fachanwaltstiteln, der
Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Familienrecht.
Nach Erlaubnis des Führens der Bezeichnung
"Fachanwalt für Familienrecht" ist von dem Rechtsanwalt | Anwalt regelmäßig gegenüber
der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Fortbildungsnachweis zu führen.
-
Pro
Kalenderjahr sind vom Rechtsanwalt | Anwalt mindestens 10 Zeitstunden intensiver Beschäftigung mit dem
Fachgebiet Familienrecht durch Zertifikate zu belegen. Dabei kann der
Fachanwalt entweder als Autor von Artikeln im Familienrecht, als Dozent von
Vorträgen aus dem Familienrecht oder als Hörender eines Fachseminars zum
Rechtsgebiet Familienrecht in Erscheinung treten.
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Weitere Fachanwaltschaften
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Gegenwärtig gibt es neben den Fachanwaltsbezeichnungen
"Fachanwalt für Arbeitsrecht" und "Fachanwalt für Familienrecht" weitere 18
nachfolgend aufgeführte Fachanwaltsbezeichnungen:
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Fachanwalt | Fachanwältin für
Agrarrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im
Agrarrecht
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Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bank- und Kapitalmarktrecht
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Fachanwalt | Fachanwältin Bau- und
Architektenrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bau- und
Architektenrecht
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Fachanwalt | Fachanwältin Erbrecht =
Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Erbrecht
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Fachanwalt | Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz = Rechtsanwalt | Anwalt
mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im gewerblichen Rechtsschutz
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Fachanwalt
Handels- und Gesellschaftsrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im
Gesellschaftsrecht
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Informationstechnologierecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Informationstechnologierecht
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Fachanwalt | Fachanwältin
Insolvenzrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im
Insolvenzrecht
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Medizinrecht =
Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Medizinrecht
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Fachanwalt |
Fachanwältin Miet- und Wohnungseigentumsrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Fachanwalt |
Fachanwältin Sozialrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Sozialrecht
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Fachanwalt |
Fachanwältin
Steuerrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im
Steuerrecht
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Fachanwalt | Fachanwältin Strafrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Strafrecht
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FachanwaltTransport- und Speditionsrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im
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Fachanwalt | Fachanwältin Urheber- und
Medienrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Urheber- und
Medienrecht
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Fachanwalt |
Fachanwältin Verkehrsrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Verkehrsrecht
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Fachanwalt |
Fachanwältin Versicherungsrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Versicherungsrecht
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Fachanwalt |
Fachanwältin Verwaltungsrecht
= Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im
Verwaltungsrecht
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