Rechtsanwälte Damm + Marquard Hamburg

20095 Hamburg
Pelzerstraße 4
(Nähe Rathaus)
Tel. 040/ 44 06 44

FACHANWALTSKANZLEI HAMBURG

Stand: 05.01.2012

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Fachanwalt /
Fachanwältin

 

Was unterscheidet den Fachanwalt vom Rechtsanwalt | Anwalt?
Ausbildung & Qualifikation

     

Verleihung des Titels Fachanwalt

 

Die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt" wird dem Rechtsanwalt | Anwalt von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Hierzu haben die jeweiligen Kammern der Rechtsanwälte sogenannte FachausschüsFachanwalt | Rechtsanwalt | Unterschied in Ausbildung & Qualifikationse gebildet. Die Ausschussmitglieder sind auch Rechtsanwälte.

Diese Rechtsanwälte prüfen die Anträge vom antragstellenden Rechtsanwalt | Anwalt auf Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt" und geben ein Votum gegenüber dem Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zur Entscheidung über den Antrag ab. Ein Rechtsanwalt darf den Titel "Fachanwalt" in maximal drei Rechtsgebieten führen.

Zu deren Erwerb muss der Rechtsanwalt | Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden vom antragstellenden Rechtsanwalt | Anwalt in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs und drei bestandene Leistungskontrollen (in der Regel fünfstündige Klausuren) gefordert.

Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen hat der Rechtsanwalt | Anwalt eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nachzuweisen. Die Spanne reicht von 50 Fällen im Steuerrecht oder Informationstechnologierecht bis hin zu 160 Fällen im Verkehrsrecht.  Ab dem Jahr, nachem der Rechtsanwalt | Anwalt den Fachanwaltskurs absolviert hat, muss sich der Rechtsanwalt jährlich auf dem Gebiet, für den er den Titel Fachanwalt führt, fortbilden. Das geschieht, indem der Rechtsanwalt | Anwalt mindestens 10 Seminarstunden hörend oder dozierend ableistet oder eine wissenschaftliche Publikation auf dem entsprechenden Fachgebiet veröffentlicht.
 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" kann nur ein Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen praktischen und theoretischen Kenntnissen im Rechtsgebiet Arbeitsrecht erwerben.

Der Rechtsanwalt | Anwalt muss diese Zusatzqualifikation vor der Zulassung als Fachanwalt bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen. Dafür muss der Rechtsanwalt | Anwalt bei der Bewerbung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eine Zusatzausbildung von mindestens 120 Zeitstunden zu den Themenkomplexen Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht und das dazugehörende Verfahrensrecht. Die erfolgrechen Ausbildungsergebnisse sind durch erfolgreiche Leistungskontrollen (Klausurarbeiten) zu belegen.

Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht", wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht.

  • Hier fordert § 5 S. 1 lit. c FAO den Nachweis von 100 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren im Arbeitsrecht sein müssen; außerdem müssen fünf Fälle aus dem Bereich kollektives Arbeitsrecht stammen, wobei als kollektives Arbeitsrecht hier auch das Individualarbeitsrecht gilt, wenn die Fälle Rechtsfragen aus dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts zum Gegenstand haben.

Nach Erlaubnis des Führens der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" ist von dem Rechtsanwalt | Anwalt regelmäßig gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Fortbildungsnachweis zu führen.

  • Pro Kalenderjahr sind vom Fachanwalt für Arbeitsrecht mindestens 10 Zeitstunden intensiver Beschäftigung mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht durch Zertifikate zu belegen. Dabei kann der Rechtsanwalt | Anwalt entweder als Fachautor von Artikeln im Arbeitsrecht, als Dozent von Vorträgen aus dem Arbeitsrecht oder als Hörender eines Fachseminars zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Erscheinung treten.

Fachanwalt für Familienrecht

 

Den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" kann nur ein Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen praktischen und theoretischen Kenntnissen im Rechtsgebiet Familienrecht erwerben.

Der Rechtsanwalt | Anwalt muss diese Zusatzqualifikation vor der Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen. Dafür muss der Rechtsanwalt | Anwalt bei der Bewerbung zum Fachanwalt für Familienrecht folgende Bedingungen erfüllen:

  • Eine Zusatzausbildung von mindestens 120 Zeitstunden zu den Themenkomplexen materielles Eherecht, Familienrecht und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft (§ 12 Nr. 1 FAO), das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht (§ 12 Nr. 2 FAO), das internationale Privatrecht im Familienrecht (§ 12 Nr. 3 FAO) und die Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung (§ 12 Nr. 4 FAO).

Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Familienrecht", wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Familienrecht.

  • Hier fordert § 5 S. 1 lit. e FAO den Nachweis von 120 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle im Familienrecht, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren vor dem Familiengericht sein müssen.

Nach Erlaubnis des Führens der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" ist von dem Rechtsanwalt | Anwalt regelmäßig gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Fortbildungsnachweis zu führen.

  • Pro Kalenderjahr sind vom Rechtsanwalt | Anwalt mindestens 10 Zeitstunden intensiver Beschäftigung mit dem Fachgebiet Familienrecht durch Zertifikate zu belegen. Dabei kann der Fachanwalt entweder als Autor von Artikeln im Familienrecht, als Dozent von Vorträgen aus dem Familienrecht oder als Hörender eines Fachseminars zum Rechtsgebiet Familienrecht in Erscheinung treten.

 

Weitere Fachanwaltschaften

 

Gegenwärtig gibt es neben den Fachanwaltsbezeichnungen "Fachanwalt für Arbeitsrecht" und "Fachanwalt für Familienrecht" weitere 18 nachfolgend aufgeführte Fachanwaltsbezeichnungen:

  • Fachanwalt | Fachanwältin für Agrarrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Agrarrecht

  • Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bank- und Kapitalmarktrecht

  • Fachanwalt | Fachanwältin Bau- und Architektenrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bau- und Architektenrecht

  • Fachanwalt | Fachanwältin Erbrecht =
    Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Erbrecht

  • Fachanwalt | Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im gewerblichen Rechtsschutz

  • Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Gesellschaftsrecht

  • Informationstechnologierecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Informationstechnologierecht

  • Fachanwalt | Fachanwältin Insolvenzrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Insolvenzrecht

  • Medizinrecht = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Medizinrecht

  • Fachanwalt | Fachanwältin Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Fachanwalt | Fachanwältin Sozialrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Sozialrecht

  • Fachanwalt | Fachanwältin Steuerrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Steuerrecht

  • Fachanwalt | Fachanwältin Strafrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Strafrecht

  • FachanwaltTransport- und Speditionsrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im

  • Fachanwalt | Fachanwältin Urheber- und Medienrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht

  • Fachanwalt | Fachanwältin Verkehrsrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Verkehrsrecht

  • Fachanwalt | Fachanwältin Versicherungsrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Versicherungsrecht

  • Fachanwalt | Fachanwältin Verwaltungsrecht
    = Rechtsanwalt | Anwalt mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Verwaltungsrecht