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FACHANWALT ARBEITSRECHT | FACHANWALT FAMILIENRECHT | AUSBILDUNG & QUALIFIKATION
   Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation Stand: 01.11.2023
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Fachanwalt | Rechtsanwalt | Unterschied in Ausbildung & Qualifikation

Was un­ter­schei­det den Fach­an­walt vom Rechts­an­walt?

Ausbildung & Qualifikation von Fachanwälten


Verleihung des Titels Fachanwalt

Die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt" wird dem Rechtsanwalt von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.

In Hamburg ist dafür die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg zuständig. Wie in allen anderen Rechtsanwaltskammern, sind auch in Hamburg hierzu Fachausschüsse gebildet worden, die aus bereits erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht bestehen.

Diese Rechtsanwälte prüfen die Anträge vom antragstellenden Hamburger Anwalt auf Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt " und geben ein Votum gegenüber dem Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg zur Entscheidung über den Antrag ab.


Zu deren Erwerb muss der Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden vom antragstellenden Rechtsanwalt in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs und drei bestandene Leistungskontrollen (in der Regel fünfstündige Klausuren) gefordert.

Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen hat der Rechtsanwalt | Anwalt eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nachzuweisen. Die Spanne reicht von 50 Fällen im Steuerrecht oder Informationstechnologierecht bis hin zu 160 Fällen im Verkehrsrecht.  Ab dem Jahr, nachem der Anwalt den Fachanwaltskurs absolviert hat, muss er sich jährlich auf dem Gebiet, für den er den Titel Fachanwalt führt, fortbilden. Das geschieht, indem der Anwalt mindestens 15 Seminarstunden hörend oder dozierend ableistet oder eine wissenschaftliche Publikation auf dem entsprechenden Fachgebiet veröffentlicht.

Die aktuelle Fassung der geltenden Fachanwaltsordnung finden Sie in unserem Dowloadbereich.


Fachanwalt für Arbeitsrecht

Den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" kann nur ein Rechtsanwalt mit besonderen praktischen und theoretischen Kenntnissen im Rechtsgebiet Arbeitsrecht erwerben.

Dieser Anwalt muss diese Zusatzqualifikation in Hamburg vor seiner Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg zunächst nachweisen. Dafür muss er bei seiner Bewerbung folgende Bedingungen erfüllen:


Rechtsanwalt Marquard hat die Prüfung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht bereits 2001 erfolgreich abgelegt.


Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht" der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im arbeitsrechtlichen Bereich.

Hier fordert § 5 S. 1 lit. c FAO den Nachweis von 100 durch den Arbeitsrechtler persönlich bearbeiteter Fälle, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren vor den Arbeitsgerichten sein müssen. Außerdem müssen fünf Fälle aus dem Bereich kollektives Arbeitsrecht stammen, wobei als kollektives Arbeitsrecht hier auch das Individualarbeitsrecht gilt, wenn die Fälle Rechtsfragen aus dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts zum Gegenstand haben.


Da Rechtsanwalt Marquard schon seit mehr als 20 Jahren das Fachanwaltszertifikat hat, dürfen Sie vom Vorhandensein der nötigen Berufserfahrung sicher ausgehen!


Nach Erlaubnis des Führens der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" ist von dem Anwalt gegenüber der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg regelmäßig ein Fortbildungsnachweis zu führen.

Pro Kalenderjahr sind vom Fachanwalt für Arbeitsrecht mindestens 15 Zeitstunden intensiver Beschäftigung mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht durch Zertifikate zu belegen. Dabei kann der Anwalt entweder als Fachautor von Artikeln im Arbeitsrecht, als Dozent von arbeitsrechtlichen Vorträgen oder als Hörender eines Fachseminars zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Erscheinung treten.


Fachanwalt für Familienrecht

Den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" kann nur ein Rechtsanwalt mit besonderen praktischen und theoretischen Kenntnissen im Rechtsgebiet Familienrecht erwerben.

Der Anwalt muss diese Zusatzqualifikation vor der Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen. Dafür muss er bei der Bewerbung folgende Bedingungen erfüllen:

Rechtsanwalt Daniel Marquard  | Familienrecht, Mediation, Arbeitsrecht

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